Freitag, 1. April 2011

Flensburger Verkehrssünderdatei verlost Erlass-Punkte

Mobilität wird als eine notwendige Voraussetzung gesellschaftlicher Entwicklung angesehen. Die Kehrseite dieser Medaille zeigt sich auf Deutschlands Straßen: Mit der Zahl der Kraftfahrzeug-Fahrer nehmen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu.
Im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden im VZR registriert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein bundeseinheitliches Punkte- und Maßnahmensystem entwickelt: Ein bis drei Punkte bleiben folgenlos; Verkehrssünder, die mehr als 18 Punkte angesammelt haben, müssen ihren Führerschein abgeben. Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu vier Punkte abgebaut werden. Wenn keine neuen Punkte hinzugekommen sind, werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren aus dem Register gelöscht.

Verwaltet wird das Verkehrszentralregister vom Kraftfahrt-Bundesamt, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das KBA hat seinen Dienstsitz in Flensburg und Dresden und wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.

In diesem Jahr wird das Kraftfahrt-Bundesamt 60 Jahre alt. Anlässlich seines Jubiläums kommt das KBA den deutschen Kraftfahrern entgegen:
In einer einmaligen Aktion werden 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister verlost.
Jeder Teilnehmer hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen.


Die Aktion gilt aber nur am 1. April und nur in Flensburg. Offensichtlich müssen die Punkte auch persönlich nach Flensburg gebracht und deren Berechtigung durch einen Eignungstest nachgewiesen werden.

Nähere Informationen gibt es im Internet:

http://www.punkteerlass.de/index.html



Nachtrag und Klarstellung:

1. April 2011. Die heute von verschiedenen Radiosendern veröffentlichte Meldung eines Punkteerlasses anlässlich des 60. Geburtstags des Kraftfahrt-Bundesamtes ist unzutreffend. Es existiert keinerlei rechtliche Grundlage für einen Punkteerlass. Das KBA ist am Zustandekommen dieser Mitteilung nicht beteiligt und distanziert sich von dieser Mitteilung.

So funktioniert das Punktesystem wirklich:

Das Punktsystem gewährleistet mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Das Punktsystem ist zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit geworden, weil es präventive Wirkung zeigt.
Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen
• rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und
• rechtskräftigen Straftaten.
Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug.

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