Samstag, 23. April 2011

Giraffenbaby Hans geht es gut







Mitte März war das Giraffenbaby im Ruhrzoo Gelsenkirchen geboren worden. Doch statt Familienidylle gab es einen üblen Angriff der Giraffenmutter auf das Neugeborene. Gerade noch rechtzeitig konnte die Tierpflegerin die Mutter von ihr Junges trennen. Solche Angriffe kommen bei einer Erstgeburt, die sehr schmerzhaft ist, gelegentlich vor. Das Baby, ein Bulle mit dem Namen Hans, musste zunächst aus der Flasche ernährt werden. Es hatte die Attacke zum Glück unbeschadet überstanden. Es hat glücklicherweise eine Giraffentante als Ersatzmutter gefunden. Nach einem Monat hat es sich schon gut entwickelt und ist, wen wundert es, eine große Attraktion für die Zoobesucher. Warum? Es ist einfach so niedlich.

Montag, 18. April 2011

Zechenbahntrasse König-Ludwig (2. Etappe)















In Recklinghausen Suderwich fanden jetzt an der ehemaligen Zechenbahntrasse zwischen Schul- und Sachsenstrasse auf einer Länge von etwa 750 Metern Holzfällaktionen statt. Hoffnung auf eine Nutzung für Fußgänger und Radfahrer sollte man daraus eher nicht schöpfen. Ein Grund für die sehr massive Abholzaktion ist der beabsichtigte Abriss der Zechenbahnbrücke über die Schulstasse. Diese soll nämlich verbreitert werden, angeblich als Voraussetzung für die Erneuerung und Kapazitätserweiterung der Kanalisation. Eine Begründung, die nicht einleuchten will. Wie dem auch sei. Nach einem Abriss der Brücke würde die Trasse für Freizeitaktivitäten deutlich weniger interessant sein, da das Überqueren einer Strasse erforderlich würde. Der Reiz der Zechenbahntrasse liegt doch gerade darin, dass man sich kreuzungsfrei oberhalb des Strassenverkehrs bewegt.

Wenn man die Zechenbahntrasse von der Sachsenstrasse in Richtung Schulstrasse, Katharinenstrasse bis zur L 889n begeht, dann sollte man zunächst für festes Schuhwerk sorgen und nach Möglichkeit eine Schönwetterperiode nutzen. Denn da "oben" bewegt man sich nicht auf einem üblichen Fuß- oder Wanderweg. Zunächst geht es über Schotter und bald fehlt auch dieser. Es geht dann auf einem mit Gras bewachsenen Pfad, der nach Regen sicher nur noch schlecht zugänglich ist. Der Zugang zur Zechenbahntrasse, etwa von der Sachsenstrasse oder von Schulstrasse, ist ohnehin ein kleines Abenteuer. Der Zugang ist nämlich nur über eine steile Böschung möglich und offensichtlich auch gar nicht ernsthaft vorgesehen. Wenn man erstmal oben ist und man keinen "Sonntagsspaziergang" erwartet, dann geht es. Man könnte sich das Ganze als Naturpfad vorstellen, bis maximal 15 Meter breit und an den Rändern ein paar Bäume und Sträucher. Als nicht naturverwöhnter Stadtmensch kann man sich schon daran erfreuen. Man kommt an die Gewächshäuser von "Rosen Sabrowski" vorbei, nach der Schulstrasse bis zur Katharinenstrasse säumt eine neue Siedlung die Trasse und dann geht es durch das Gewerbegebiet König-Ludwig 1/2. An der L 889n ist dann aber definitiv Schluss. Der Pfad endet hier, ein Weiterkommen ist auch für einen Waldläufer nicht mehr möglich. An dieser Stelle zeigt sich dann auch das Dilemma einer Trassennutzung. Die L 889n ist in ihrer Breite gar nicht zu überwinden. Eine Brücke wäre finanziell illusorisch. Daher dürfte die Aufbereitung der Trasse in dem fraglichen Bereich allenfalls eine Wunschvorstellung bleiben. Es mag ohnehin sinnvoller zu sein, etwaige finanzielle Mittel für das städtischen Radwegenetz zu nutzen. Doch dafür ist ja bekanntlicher Maßen auch kein Geld da und der Regionalverband Ruhrgebiet, der die Nutzung früherer Zechenbahntrassen auf sein Schild geschrieben hat, ist dafür auch nicht zuständig. Ich plädiere dafür, dass die Trasse als naturbelassene Schneise gesehen wird.

Bliebe an dieser Stelle noch ein Wort zu den Ausmaßen der Abholzaktion zu verlieren. Es gibt auf der Böschung viele kranke Bäume und unterhalb führt ein Spazierweg. In der Tat ist der Waldbesitzer, nämlich der RVR, für die Gefahren durch solche Bäume zuständig. Doch ob die Gefahr so war, ist oder sein wird, dass man zum geschehenen großen Kahlschlag ausholen musste? Da ich den Bereich sehr gut kenne, habe ich nicht feststellen können, dass sich da in den letzten Monaten ein Gefahrenpotential herangewachsen ist, der sich von dem der letzten fünf Jahren unterscheidet. Wenn diese Abholzaktion ein Maßstab ist, dann muss aber mancher Straßenbaum im gesamten Stadtgebiet gefällt werden oder zumindest die Baumkronen zurecht geschnitten werden. Eine äußerst unschöne Vorstellung. Auch das qualitativ vielleicht nicht so hochwertige Unterholz an und auf der Zechbahntrasse bietet für Vögel und Kleintiere gute Unterschlupfmöglichkeiten. Jetzt, wo der Trassenbereich von vorne bis hinten innerhalb kürzester Zeit auf Veranlassung des RVR gründlichst "aufgeräumt" wurde, vermag man sich, wenn auch nur laienhaft vorstellen, welches Chaos da in der Natur von Menschenhand angerichtet worden ist. Es ist einfach nur ein Trauerspiel!

Mittwoch, 13. April 2011

Der Recklinghäuser Stadtgarten - Eine grüne Oase mit Schönheitsfehlern?









Der Stadtgarten in Recklinghausen am Ruhrfestspielhaus gehört sicher zu den schönsten Fleckchen der Stadt. Ein alter Baumbestand, im Frühjahr blühende Sträucher und zum Ruhen einladende Wiesen, dazu ein kleiner Tierpark mit Vogelhaus (Eintritt frei) und integriert die alte Sternwarte, zu der ich als Kind meinen ersten Schulausflug gemacht habe. Der Park ist bei den Bürgern sehr beliebt. Naherholung vor der Haustür. Auch Jogger und Walker üben hier ihren Freizeitsport in der schönen Natur aus.

Am 1. Mai findet hier zur Eröffnung der Ruhrfestspiele ein großes Kulturfest statt. Nach dieser Großveranstaltung mit bis zu 100.000 Besuchern gibt es riesige Müllberge zu entsorgen. Daran hat man sich ja fast schon gewöhnt. Doch auch am Wochenende bei schönem Wetter gibt es abends viele kleine Privatfeten. Eine Decke, Getränke und was zum Futtern und schon ist die schönste Feier in Gange. Am Tag danach sieht es dann aus wie auf einem Schlachtfeld. Angeblich waren Anfangs zu wenig Müllbehälter vorhanden. Doch da hat die Stadt schnell für Abhilfe gesorgt und eine ganze Reihe von auffällig bunten Tonnen aufgestellt, nicht schön, aber eben auffällig und zweckmäßig. Doch wenn man erst mal in Stimmung ist, dann schert einem der Müll um einen herum wohl nicht mehr besonders. Das Ergebnis ist, dass aus der grünen Oase ein hässlicher Müllplatz wird. Gleich wird der Ruf nach der Stadt laut, die eben schnell „abräumen“ soll, damit der Anschein der heilen Welt schnell wieder hergestellt wird. Die Kosten tragen alle Bürger der Stadt. Und das nur, weil eine Reihe von Zeitgenossen wohl nicht bereit ist, sich an einfachste Spielregeln eines fairen Miteinanders zu halten. Das normalste wäre doch, wenn man seinen Müll wieder mitnimmt oder zumindest in die bereitstehenden Müllbehälter wirft. Aber da sind wohl viele überfordert. Schade, denn die Leidtragenden sind alle, die nach so einer Fete den Park als normale Besucher genießen möchten. Was kann getan werden? Ein Ordnungsdienst auch Abends und Nachts? Ob es da nicht zu Auseinandersetzungen mit alkoholisierten Partymachern kommen würde? Den Park abends verbarrikadieren? Oder den Müll einfach als Signal liegen lassen? Doch es ist ja wirklich nicht zu hoffen, dass sich die Unbeirrbaren dadurch beeindrucken lassen. Den Schaden tragen alle Bürger der Stadt, letztlich durch die Reinigungskosten.

Freitag, 1. April 2011

Flensburger Verkehrssünderdatei verlost Erlass-Punkte

Mobilität wird als eine notwendige Voraussetzung gesellschaftlicher Entwicklung angesehen. Die Kehrseite dieser Medaille zeigt sich auf Deutschlands Straßen: Mit der Zahl der Kraftfahrzeug-Fahrer nehmen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu.
Im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer werden im VZR registriert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein bundeseinheitliches Punkte- und Maßnahmensystem entwickelt: Ein bis drei Punkte bleiben folgenlos; Verkehrssünder, die mehr als 18 Punkte angesammelt haben, müssen ihren Führerschein abgeben. Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu vier Punkte abgebaut werden. Wenn keine neuen Punkte hinzugekommen sind, werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren aus dem Register gelöscht.

Verwaltet wird das Verkehrszentralregister vom Kraftfahrt-Bundesamt, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das KBA hat seinen Dienstsitz in Flensburg und Dresden und wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.

In diesem Jahr wird das Kraftfahrt-Bundesamt 60 Jahre alt. Anlässlich seines Jubiläums kommt das KBA den deutschen Kraftfahrern entgegen:
In einer einmaligen Aktion werden 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister verlost.
Jeder Teilnehmer hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen.


Die Aktion gilt aber nur am 1. April und nur in Flensburg. Offensichtlich müssen die Punkte auch persönlich nach Flensburg gebracht und deren Berechtigung durch einen Eignungstest nachgewiesen werden.

Nähere Informationen gibt es im Internet:

http://www.punkteerlass.de/index.html



Nachtrag und Klarstellung:

1. April 2011. Die heute von verschiedenen Radiosendern veröffentlichte Meldung eines Punkteerlasses anlässlich des 60. Geburtstags des Kraftfahrt-Bundesamtes ist unzutreffend. Es existiert keinerlei rechtliche Grundlage für einen Punkteerlass. Das KBA ist am Zustandekommen dieser Mitteilung nicht beteiligt und distanziert sich von dieser Mitteilung.

So funktioniert das Punktesystem wirklich:

Das Punktsystem gewährleistet mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Das Punktsystem ist zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit geworden, weil es präventive Wirkung zeigt.
Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen
• rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und
• rechtskräftigen Straftaten.
Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug.